Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von evtl. Verunreinigungen durch austretende Flüssigkeiten geeignete Vorkehrungen (z.B. durch das Unterlegen von (Öl-)Matten) zu treffen sind! Unter alle Ausstellungsobjekte, die in irgendeiner Art Betriebsmittel mitführen, ist eine Ölmatte unterzulegen. Diese Pflicht wurde den Organisatoren auferlegt und unterliegt nicht einer Ermessensfrage des Ausstellers.
Die Ölmatten sind ZWINGEND bereits bei der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände vorzuweisen und beim Abstellen des Fahrzeugs UNVERZÜGLICH unterzulegen/anzubringen!
Fahrzeugen ohne entsprechende Vorkehrungen wird die Einfahrt auf die Veranstaltungsfläche verwehrt!